🌟 Scheidung und Unterhalt: Was Du wissen musst! 💔

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Eine Scheidung ist für viele Menschen eine der schwierigsten Phasen im Leben. Neben den emotionalen Herausforderungen gibt es auch viele rechtliche Fragen, die geklärt werden müssen. Ein zentraler Punkt ist der Unterhalt: Wer hat Anspruch darauf und wie wird dieser berechnet? In diesem Artikel erklären wir Dir alles Wichtige zu diesem Thema.

Was ist Unterhalt?

Unterhalt bezeichnet finanzielle Leistungen, die eine Person an eine andere Person zahlen muss, um deren Lebensunterhalt zu sichern. Dies kann in verschiedenen Formen geschehen, beispielsweise:

  • Ehegattenunterhalt: Zahlungen zwischen Ehepartnern nach der Trennung oder Scheidung.
  • Kindesunterhalt: Finanzielle Unterstützung für das gemeinsame Kind.

Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

Nach einer Scheidung kann der unterhaltspflichtige Ehepartner verpflichtet sein, dem anderen Ehepartner Unterhalt zu zahlen, sofern dieser bedürftig ist. Dies ist besonders relevant, wenn ein Partner während der Ehe weniger oder gar nicht gearbeitet hat, um sich um die Kinder zu kümmern.

Für Kinder gilt, dass sie bis zur Volljährigkeit Anspruch auf Unterhalt haben. Hierbei ist es egal, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Die Berechnung des Unterhalts erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Einkünfte ermitteln: Zunächst werden die Einkünfte beider Partner ermittelt.
  2. Bedarf feststellen: Dann wird der Bedarf des unterhaltsberechtigten Partners oder Kindes ermittelt.
  3. Verfügbare Mittel abziehen: Schließlich werden die eigenen Einkünfte des Unterhaltsberechtigten von seinem Bedarf abgezogen.

Es gibt auch Tabellen, die als Orientierung dienen können, wie z.B. die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt.

Was passiert bei Zahlungsverzug?

Wenn der unterhaltspflichtige Partner nicht zahlt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Ansprüche durchzusetzen. Hierzu gehört unter anderem die Beantragung von Vollstreckungsmaßnahmen oder die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.

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